Seit 2004 ist der Arzneimittelversandhandel in Deutschland gesetzlich legitimiert. Verschreibungspflichtige sowie apothekenpflichtige Medikamente können seit diesem Jahr bei Versandapotheken bestellt werden. Eine Versandapotheke darf allerdings nur von stationären Apotheken betrieben werden, um Arzneimittelfälschungen und Missbrauch der Medikamente auszuschließen. Die Versandapotheke soll es Berufstätigen, chronisch Kranken, älteren Menschen und Gehbehinderten erleichtern, ohne große Mühe und viel Zeitaufwand an die benötigten Medikamente zu kommen. Man muss sich bei einer Bestellung nicht nach den Öffnungszeiten einer Apotheke richten, kann Medikamente, die über einen längeren Zeitraum genommen werden, immer wieder nachbestellen und für Menschen, die nicht sehr mobil sind, entfällt der Weg zur Apotheke. Eine abgewandelte Form der Versandapotheke stellt der Arzneimittelversand per Pick-up-Stelle dar. Hier können Kunden ihre Medikamente beim Anbieter bestellen und anschließend mit einem Abholschein bei einer Pick-up-Stelle, meist Drogeriemärkte, mitnehmen. Trotz einiger Kritikpunkte ist diese Form des Arzneimittelversandhandels seit 2009 erlaubt.


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